Wer ist das Jugendparlament Hildesheim?
Das Jugendparlament des Landkreises Hildesheim – liebevoll JuPa genannt – ist die Interessenvertretung aller Jugendlichen von 10 bis 22 Jahren im Landkreis Hildesheim. Es vertritt ihre Belange gegenüber dem Kreistag und der Kreisverwaltung. Außerdem ist es Ansprechpartner für die Anliegen junger Menschen außerhalb dieser Altersgrenzen, die ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis Hildesheim sehen und sich einbringen möchten. Es besteht aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern. Über die Arbeitsgruppen des Jugendparlamentes haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich aktiv an der Arbeit zu beteiligen und so in der Politik unseres Landkreises mitzuwirken.
Häufig gestellte Fragen:
Wie kannst du beim Jugendparlament Hildesheim mitmachen?
Die nächsten Wahlen sind erst wieder 2024. Das heißt aber nicht, dass du nicht mit machen kannst! Ganz im Gegenteil, unabhängig von deinem Alter kannst dich immer mit deinen Ideen und Meinungen an uns wenden und mit uns Kontakt aufnehmen.
Wieso solltest du mitmachen?
Jugendliche haben in der Politik zu oft keine Stimme. Ein Jugendparlament ist jedoch genau der richtige Ort für dich die Interessen, deiner Generation, gegenüber dem Kreisausschuss des Landkreises zu vertreten.
Was haben wir erreicht?
Das erste Jugendparlament ist gebildet und wird am 17.09.2022 konstituiert.
Wann sind die nächsten Wahlen?
Die nächsten Wahlen sind erst wieder 2024.
Wo und Wie können wir in der Politik des Landkreises mitwirken?
Die VertreterInnen des Jugendparlamentes haben gegenüber dem Kreisausschuss des Landkreises das Recht auf , Anhörung und Information. Außerdem muss das Jugendparlament über alle für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene relevanten Angelegenheiten informiert werden.
Neuerdings sind wir auch in allen Ausschüssen durch einen beratenden Sitz vertreten. Dadurch haben wir die Möglichkeit das politischen Geschehen im Landkreis hautnah mitzuerleben und mitzugestalten.
Wie lang ist eine Amtszeit?
Die Kandidat:innen werden für zwei Jahre gewählt welche mit der konstituierenden Sitzung beginnen und mit der Übergabe des Amtes an die rechtmäßig neu gewählten Vertreter:innen enden. Die Jugendparlamentarier:innen, welche die Wahl angenommen haben, verpflichten sich, das Ehrenamt während ihrer Amtszeit mit dem nötigen Ernst und Engagement auszuüben. Dies bedeutet eine Verpflichtung zur Teilnahme an Sitzungen. Ein begründeter Rücktritt als gewählte/r Vertreter:in ist jedoch jederzeit möglich